Maklerbedingungen, Disclaimer
1. Zustandekommen des Maklervertrages
1.1 Der Vertrag mit einem Interessenten kommt spätestens durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit der PROdelocx GmbH (im Folgenden „PROdelocx“ genannt), insbesondere aufgrund Zusendung des Objekt-Exposés – mittels digitaler oder postalischer/physischer Form – zustande.
1.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die PROdelocx mit dem Nachweis von Abschlussgelegenheiten für einen Mietvertrag und/oder der Vermittlung eines solchen Vertrags (Hauptvertrag)beauftragt.
1.3 Der Maklervertrag gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Zugang des Objekt-Exposés als geschlossen.
2. Leistungen / Pflichten des Maklers
2.1 Die PROdelocx wird als Nachweismaklerin und/oder Vermittlungsmaklerin tätig. D. h. sie eröffnet dem Interessenten die Möglichkeit einen Mietvertrag (Hauptvertrag) über das beschriebene Objekt mit der vermietenden Partei abschließen zu können. Als Vermittlungsmaklerin fördert die PROdelocx den Entschluss der späteren Parteien zum Abschluss eines Hauptvertrages. Die PROdelocx schuldet regelmäßig das ernsthafte Bemühen einen Nachweis zu erbringen. Eine Pflicht der PROdelocx zum Tätigwerden besteht nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn etwas anderes (z.B. Alleinauftrag) vereinbart ist.
2.2 Den Angeboten der PROdelocx liegen Auskünfte zugrunde, welche ihr von Dritten mitgeteilt wurden. Die PROdelocx vertraut auf die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Auskünfte. Eine Prüfpflicht trifft die PROdelocx grundsätzlich nicht . Hierauf basierend werden die Angebote/Exposés nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind unverbindlich. Irrtümer, insbesondere zwischenzeitliche Vermietung bleiben vorbehalten. Auf Ziffer 4.1. wird verwiesen.
3. Provisionspflicht
3.1 Die Nachweistätigkeit und/oder Vermittlungstätigkeit der PROdelocx ist stets provisionspflichtig.
3.2 Sofern dem jeweiligen Objekt- Exposé nichts anderes zu entnehmen ist, beträgt die Netto-Maklerprovision 3 (drei) Netto-Monatsmieten. Sie bezieht sich spezifisch auf jedes einzelne Objekt, sofern es sich um mehrere Objekte handelt. Eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes führt zu einer entsprechenden Anpassung der Bruttoprovision.
3.3 Die Pflicht zur Zahlung der Provision entsteht und ist fällig in dem Zeitpunkt, in welchem der Hauptvertrag wirksam abgeschlossen wurde, sofern der abgeschlossene Vertrag für den Auftraggeber verglichen mit dem von der PROdelocx erbrachten Nachweis bzw. der erbrachten Vermittlung wirtschaftlich gleichwertig ist.
3.4 Die Provisionspflicht des Interessenten besteht auch dann, wenn dieser eine von der PROdelocx nachgewiesene Kenntnis an einen Dritten ohne deren Einwilligung weitergibt und der Dritte daraufhin das Objekt ohne Zutun der PROdelocx anmietet.
3.5 Die Provisionspflicht des Interessenten entfällt nicht dadurch, dass der zunächst wirksam geschlossene Hauptvertrag nachträglich scheitert (z.B. durch Rücktritt), wenn das Scheitern nicht auf einem schuldhaften Verhalten der PROdelocx beruht. Eine bereits gezahlte Provision kann in diesem Fall nicht zurückgefordert werden. Im Falle der Kündigung des Hauptvertrages bleibt die Provisionspflicht in jedem Fall bestehen.
4. Haftung, Verweise, Urheberrecht und Datenschutz
4.1 Die PROdelocx übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die PROdelocx, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der PROdelocx kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Dies gilt nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die PROdelocx behält es sich ausdrücklich vor, Teile oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung – insbesondere bis zur Fertigstellung der angebotenen Flächen und Gebäudeeinheiten – zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
4.2 Verweise und Links. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten („Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der PROdelocx liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die PROdelocx von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die PROdelocx erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat die PROdelocx keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von der PROdelocx eingerichteten Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
4.3 Urheber- und Kennzeichenrecht. Die PROdelocx ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internet- oder digital zur Verfügung gestellten Angebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, von der PROdelocx selbst erstellte Objekte bleibt allein bei der PROdelocx. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der PROdelocx nicht gestattet.
4.4 Datenschutz. Sofern innerhalb des Internet- oder digital zugegangenem Angebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
5. Kundenschutz
Hat die PROdelocx einem Interessenten bereits ein Objekt vermittelt, wird bei Zustandekommen weiterer Hauptverträge für Objekte, welche direkt mit dem ursprünglich angebotenen Objekt zusammen hängen (z.B. andere Units), eine zusätzliche Maklerprovision entsprechend Ziffer 3.2. fällig, wobei sich die Provision um die Höhe der Aufwendungen verringert, welche die PROdelocx sich erspart hat. Im Übrigen bleibt das Recht des Vermieters zur Vornahme von Eigengeschäften mit Dritten, welche nicht von der PROdelocx nachgewiesen wurden, unberührt.
6. Nachvertragliche Treuepflicht
Hat die PROdelocx dem Interessenten eine Vertragsabschlussoption nachgewiesen, und kommt der Hauptvertrag zunächst nicht zustande, wird eine Provisionspflicht fällig, wenn innerhalb von 18 Monaten ab Nachweiszugang der Hauptvertrag dennoch geschlossen wird. Ziffer 1.4 bleibt gültig; eine anfallende Provisionspflicht entfällt erst nach der jeweils späteren Verfristung dieser beiden Regelungen.
7. Teilunwirksamkeit
Dieser vorstehenden Regelungen sind – soweit diese nicht schon direkt aufgeführt werden- als Teil des Internet- oder digital zugegangenem Angebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Bedingungen der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Grünwald.